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Häufige Fragen zum Wettbewerb BioIndustrie 2021
Ist der Clusterwettbewerb "BioIndustrie2021" ein rein regionaler Wettbewerb?
Der Clusterwettbewerb wurde nicht als regionaler Wettbewerb, sondern als Wettbewerb zur Bildung thematischer Cluster mit Schwerpunkt industrielle Biotechnologie konzipiert. Es sollen dabei regionale und überregionale Kompetenzen gebündelt werden.
Es sollen sich daher Kompetenzen aus Industrie, universitären und außeruniversitären FuE-Einrichtungen zu einem themenbezogenen Cluster zusammenschließen. Entscheidend ist die vollständige Abdeckung der Wertschöpfungs- bzw. Bearbeitungskette mit qualifizierten Partnern. Regionale Cluster sind somit auch möglich.
Wie viele Clusterinitiativen werden ausgewählt?
Die Anzahl der ausgewählten Cluster ist letztlich abhängig von der Qualität der eingereichten Konzepte. Die Umsetzung der besten Cluster-Konzepte entsprechend der in den Förderrichtlinien genannten Auswahlkriterien soll mit insgesamt bis zu 60 Mio. € in den nächsten Jahren gefördert werden.
Wann ist die Einreichungsfrist für die 2. Stufe des Clusterwettbewerbs?
Die Einreichungsfrist für die 2. Phase ist lt. Bekanntmachung der 18. April 2007.
Wann werden die Sieger der 2. Stufe bekannt gegeben?
Es ist geplant, die Auswahlsitzung zur 2. Stufe des Wettbewerbs am 29. und 30. Mai 2007 in Köln durchzuführen. In der Auswahlsitzung sollen ggf. Vertreter der eingereichten Cluster-Konzepte die Möglichkeit haben, ihre Konzepte persönlich vorzustellen Derzeit ist vorgesehen, die Sieger im Rahmen der European BioPerspectives am 30.05.2007 bekanntzugeben.
Wie hoch ist die Fördersumme je Cluster?
Die Fördersumme für die einzelnen Cluster orientiert sich an der Struktur des Clusters und an dem als notwendig und angemessen angesehenen Bedarf für die Umsetzung des Konzeptes.
Wie hoch sind die maximalen Förderquoten?
Hierzu ist auf die Bekanntmachung sowie die Förderrichtlinien des BMBF zu verweisen.
Wie groß sollte ein Cluster sein?
Hierzu gibt es keine Vorgabe. In der Förderrichtlinie wird eine kritische Masse gefordert. Diese kritische Masse umfasst nicht unbedingt die Größe (Anzahl) der Partner, sondern ist abhängig von der Kompetenz der Partner innerhalb des Clusters und deren Möglichkeit, die Wertschöpfungskette abzubilden. Wichtig ist die Darstellung des Gesamtkomplexes der Wertschöpfungskette.
Wie sollte das Clustermanagement zusammengesetzt sein?
Die unternehmerischen und strategischen Fähigkeiten des Clustermanagements sollten deutlich herausgestellt werden. Die Förderrichtlinien sehen die Einrichtung eines "Lenkungsgremium" vor, das dem Clustermanagement bei der strategischen Weiterentwicklung und bei der Begutachtung von Projektanträgen zur Seite steht. Externe unbefangene Mitglieder im Lenkungsgremium sind vorteilhaft.
Wie sollte ein Cluster zusammengesetzt sein?
Es sollte ein thematisch kohärentes Anwendungsspektrum innerhalb der industriellen/weißen Biotechnologie aufgespannt werden, wobei die Synergieeffekte zwischen den Partnern erkennbar sein sollen. Von entscheidender Bedeutung ist die Darstellung der Verwertung der Ergebnisse mit entsprechenden Zeithorizonten.
Die Cluster sollten so flexibel gestaltet sein, dass auch zu einem späteren Zeitpunkt kompetente Partner noch beteiligt werden können.
Wie groß sollte der Umfang eines Konzeptvorschlags für die 2. Phase des Clusterwettbewerbs sein?
In der Ausschreibung wird unter Punkt 7.2.1 ausgeführt, dass der Konzeptvorschlag bis zu 25 DIN A4 Seiten nicht wesentlich überschreiten soll. In einem Anhang können dann solche Projekte kurz beschrieben werden (max. 3 Seiten – Ziele, Vorgehensweise, Partner, Finanzierung), die bei einer positiven Begutachtung kurzfristig mit einem Antrag eingereicht werden können. Dabei ist in der Vorkalkulation eine grobe Abschätzung zwischen öffentlicher Förderung und Eigenfinanzierung darzustellen.
Wird das Clustermanagement auch gefördert?
In der Ausschreibung wird unter Punkt 7.2.1 ausgeführt, dass das Clustermanagement wie ein Projekt gefördert werden kann. Die Obergrenze für Vorhaben des Clustermanagements liegt bei 5 % des Gesamtaufwandes.
Können ausländische Partner in den Clustern mitwirken?
Auch Partner aus einem Mitgliedsstaat bzw. assoziierten Mitglied der EU können beteiligt werden. Ebenso Partner aus anderen internationalen Fördermaßnahmen wie z.B. ERA Nets. Dies erhalten jedoch keine finanzielle Unterstützung durch das BMBF, sondern müssen ggf. Fördermittel aus den nationalen Maßnahmen mitbringen.
Ist – wie in der 1. Stufe - ein förmlicher Antrag notwendig?
Nein. Wie in der Förderrichtlinie unter Punkt 7.2.1 ausgeführt, wird ein Konzept entsprechend den Elementen eines Geschäftsplans sowie unterschriebene Absichtserklärungen der beteiligten Partner gefordert.
Können Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft in der 2. Stufe eingebunden werden, die sich nicht an der 1. Stufe beteiligt haben?
Ja.
Müssen schon bei der Abgabe des Konzeptpapiers sämtliche Projekte beschrieben werden, für die BMBF-Förderung anschließend beantragt wird; Und müssen alle Projekte innerhalb der nächsten 5 Jahre umgesetzt werden?
Nein. Die FuE-Projekte sollen in den nächsten fünf Jahren im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Wettbewerbsrunden innerhalb der ausgewählten Cluster mit Hilfe einer fachlichen Prüfung durch ein Lenkungsgremium ausgewählt und dem BMBF zur Förderung vorgeschlagen werden (siehe Förderrichtlinie unter 7.2.1). Das heißt, es können auch noch Projekte im fünften Jahren vorgeschlagen werden, die dann z.B. noch einen Förderzeitraum von drei Jahren umfassen.
Gleichwohl ist es für die Konkretisierung der Cluster-Konzepte hilfreich, ggf. Vorschläge für konkrete Projekte schon mit dem Konzept einzureichen (nur Skizzen; keine Anträge).
Welche Möglichkeiten bestehen für die Partner aus den unterlegenen Cluster-Initiativen ihre Konzepte umzusetzen?
Partner aus den unterlegenen Cluster-Initiativen können sich weiterhin mit Projektvorschlägen an anderen einschlägigen Fördermaßnahmen (z.B. BioChancePLUS, GO-Bio, genomforschung an Mikroorganismen oder Systembiologie) um Projektmittel bewerben. Informationen zu entsprechenden Bekanntmachungen von Förderichtlinien werden zu gegebener Zeit im Bundesanzeiger sowie auf den Internet-Seiten des BMBF und der beauftragten Projektträger veröffentlicht. Die Auswahl erfolgt im Wettebwerb.
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